Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Kranführer zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführt. Während des Kranbetriebs werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben und bewegt. Da bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden entstehen können, ist eine gründliche und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen, erforderlich.
Verantwortlich für Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist der Unternehmer, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt.
Personen (m/w/d) die zukünftig Brückenkrane, Portalkrane, Säulenschwenkkrane führen sollen.
1 Tag
335,00 Euro zzgl. 19 % MwSt.
Inklusive Seminarverpflegung und Fahrausweis
Durch die bestandene Abschlussprüfung wird dem Unternehmer eine entsprechende Ausbildung „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis“ von Kranführern nach DGUV-Grundsatz 309-003 nachgewiesen.
3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung
Werner-von-Siemen-Str. 12-14
36041 Fulda
Tel.: +49 (661) 380 308-0
Für Ihre Verpflegung ist bestens gesorgt.
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