Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Auch in den Bereichen der Flurförderzeuge muss diese jährliche Unterweisung stattfinden. DGUV Vorschrift 1 §4 und Arbeitsschutzgesetz § 12.
Teilnehmer die bereits im Besitz eines gültigen Fahrausweises für Flurförderzeuge sind.
4-5 Stunden
100,00 € (netto zzgl. gesetzliche MwSt., aktuell 19%) pro Person
inklusive Seminarunterlagen, Fahrausweis, Kaffee, Getränke, Pausensnacks und Mittagessen
Mit der jährlichen Unterweisung soll der Schulungsteilnehmer
– vorhandene Kenntnisse auffrischen
– technische Neuerungen kennenlernen
– zu neuen Vorschriften und Änderungen im rechtlichen Bereich unterwiesen werden.