Der Marktzugang für Kraftverkehrsunternehmer ist EU-weit einheitlich geregelt (VO (EG) Nr. 1071/2009). Der Unternehmer selbst oder die Person, die für die Geschäftsführung verantwortlich ist (Verkehrsleiter), muss gegenüber der zuständigen Behörde benannt werden und fachkundig sowie persönlich zuverlässig sein. Die Fachkunde kann mit der entsprechenden Prüfung bei der IHK nachgewiesen werden.
Diese Prüfung dient auch als Nachweis der fachlichen Eignung für Verkehrsleiter gem. EU-Road-Package bzw. BOKraft. Die Vorbereitungsseminare sind als Vollzeitunterricht buchbar.
Existenzgründer/innen von Kraftverkehrsunternehmen
Betriebsleiter/innen, Niederlassungsleiter/innen
8 Seminartage à 8 UE (Intensivkurs)
Auf Anfrage
1.350,00 € inkl. Lehrmaterial zzgl. Tagungspauschale 496,00 € (USt.-frei)
In unseren Intensiv-Seminaren vermitteln wir in Kleingruppen einen Überblick über die IHK-Prüfungsthemen. Wir unterrichten nicht nur Existenzgründer in den Bereichen Güterkraftverkehr und Straßenpersonenverkehr. Auch Geschäftsführer, Fuhrparkleiter und Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen bereiten wir kompetent und praxisorientiert auf die IHK-Fachkundeprüfung bei der IHK und Ihren Einsatz als Verkehrsleiter vor.
Prüfungssachgebiete
1. Recht
Berufsbezogenes Recht, einschl. Vorschriften über Berufszugang und Berufsausübung auf den Gebieten:
• Güterkraftverkehrsrecht
• Grundzüge des Gewerberechts
• Straßenverkehrsrecht einschließlich Gefahrguttransporte
• Arbeits- und Sozialrecht
Grundzüge des allgemeinen berufsbezogenen Rechts auf den Gebieten:
• Bürgerliches Recht
• Handelsrecht
• Steuerrecht
2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
• Zahlungsverkehr und Finanzierung
• Kostenrechnung
• Beförderungspreise und -bedingungen
• Beförderungsdokumente
• Buchführung
• Versicherungswesen
• Spedition
• Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
• Marketing
3. Technische Normen und technischer Betrieb
• Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
• Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
• Fahrzeuggewichte und Abmessungen
• Laden und Entladen der Fahrzeuge
• Beförderung gefährlicher Güter
• Beförderung von Nahrungsmitteln
• Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
4. Straßenverkehrssicherheit
• Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
• Verkehrssicherheit
5. Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
• Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie zwischen den Gemeinschaften und Drittländern gelten
• Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten – Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
• Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere soweit sie Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind
• Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln
Unsere Seminarinhalte richten sich nach dem Orientierungsrahmen der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).