Seit der Neufassung der GbV im Jahre 2011 gilt eine grundsätzliche Unterweisungspflicht von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Die Arbeitnehmer müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit nach Kapitel 1.3 ADR / RID unterwiesen werden. Für den Fall, dass eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, darf die Person nur Aufgaben unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen.
Die Aufzeichnungen der Unterweisungen sind vom Arbeitgeber aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Aufbewahrungsfrist gilt gemäß § 27 (5) GGVSEB 5 Jahre. Verstöße gegen die v.g. Vorschriften stellen nach § 37 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe g) GGVSEB eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das Seminar richtet sich an alle Hauptbeteiligten (m/w/d) in der Transportkette von gefährlichen Gütern. Dazu gehören u.a. die Absender, Beförderer, Verlader, Verpacker und Entlader.
335,00 € (Netto zzgl. 19% MWSt.)
inklusive Getränke, 3-Gang-Buffet/Mittagessen, Snacks zu den Kaffeepausen, Schulungsunterlagen, Teilnahmebescheinigung
Die Schulung basiert auf den Vorgaben des Kapitel 1.3 ADR / RID unter Bezug auf zu berücksichtigende weitere Kapitel und Regelwerke, um den Teilnehmern ein breites Basiswissen zum Gefahrgut zu vermitteln.
Neben dem theoretischen Teil finden Demonstrationen zum Gefahrgut statt und es werden praktische Übungen durchgeführt, in denen die Teilnehmer das Erlernte in die Praxis umsetzt können.
Die Themenschwerpunkte sind:
3G Europäisches Kompetenzzentrum für Ladungssicherung
Werner-von-Siemens-Straße 12-14
D-36041 Fulda
Gerne reservieren wir Ihnen ein Einzelzimmer (unter dem Stichwort „Lasi“) in unserem modernen 3G Hotel.
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Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter +49 (661) 380 30 80 und info@3g-lasi.de zur Verfügung.