Vor dem 10.09.2009 erworbene Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, unterliegen aber der Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung. Letztere muss bis 10.09.2014 absolviert sein (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) und alle 5 Jahre erneuert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls für Neuerwerber/innen der o.g. Führerscheinklassen, die nach dem 01.09.2009 die Fahrerlaubnis erworben haben. Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Std.
(Berufs-) Kraftfahrer/innen im Güterverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
7 Stunden pro Modul
auf Anfrage
Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), Verordung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV).
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Für Ihre Verpflegung ist bestens gesorgt.
Fördergelder: Können unter bestimmen Voraussetzungen beantragt werden
Mehr Information gibt es auch hier: Güterverkehr Weiterbildung (BKrFQG) LKW (M/W) Modul 5 oder lesn Sie unser Seminar-Programm.