Fachkunde Taxi- und Mietwagenverkehr
Diese Prüfung dient als Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens (IHK) bzw. Personenverkehrsunternehmens (IHK).
Der Marktzugang für Kraftverkehrsunternehmer ist EU-weit einheitlich geregelt (VO (EG) Nr. 1071/2009). Der Unternehmer selbst oder die Person, die für die Geschäftsführung verantwortlich ist (Verkehrsleiter), muss gegenüber der zuständigen Behörde benannt werden und fachkundig sowie persönlich zuverlässig sein. Die Fachkunde kann mit der entsprechenden Prüfung bei der IHK nachgewiesen werden.
Diese Prüfung dient auch als Nachweis der fachlichen Eignung für Verkehrsleiter gem. EU-Road-Package bzw. BOKraft. Die Vorbereitungsseminare sind als Vollzeitunterricht buchbar.