Güterverkehr Weiterbildung (BKrFQG) LKW (M/W/D) Module 1-5
Vor dem 10.09.2009 erworbene Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, unterliegen aber der Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung. Aktuell bieten wir in diesem Bereich jedoch nur Inhouse-Schulungen an.
Letztere muss bis 10.09.2014 absolviert sein (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) und alle 5 Jahre erneuert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls für Neuerwerber/innen der o.g. Führerscheinklassen, die nach dem 01.09.2009 die Fahrerlaubnis erworben haben. Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Std.
Modul 1 – Wirtschaftlich fahren
- Physikalische Grundlagen
- Ausstattung und Auslegung von Fahrzeugen
- Wirtschaftliches Fahren durch Wartung und Pflege
- Fahrzeugtechnik und Spritersparnis
- Abgasnachbehandlungssysteme
- Alternative Kraftstoffe
- Eco-Fahrphilosophie (Eco-Regeln)
Modul 2 – Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- Gesetzliche Regelungen und Verordnungen
- Lenk- und Ruhezeiten
- Kontrolle der Fahrzeiten
- Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr
- Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften
- Zollrecht
- Besondere Transporte
Modul 3 – Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik
- Gefahrenpotenzial im Berufsalltag
- Auswirkungen von Unfällen auf Fahrer und Unternehmen
- Vermeiden von Gefahrensituationen
- Assistenzsysteme
- Verhalten bei Not- und Zwischenfällen
Modul 4 – Fahrer und Image
- Wirtschaftliche Bedeutung des Güterkraftverkehrs
- Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit und der Beitrag der Fahrer dazu
- Qualität der Fahrerleistung im Alltag
- Gesundheitsbelastungen minimieren, körperliche Verfassung verbessern
- Schleusung und Kriminalität vorbeugen
Modul 5 – Ladung sichern
- Gefahrenpotenzial und gesetzliche Regelungen
- Physikalische Kräfte
- Fahrzeugaufbauten
- Zurr- und Hilfsmittel
- Arten der Ladungssicherung
- Berechnungen
- Spezielle Güter sichern
Sonstiges
Rechtliche Grundlagen
Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), Verordung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV).
Hinweise
Fördergelder: Können unter bestimmen Voraussetzungen beantragt werden
Aktuell bieten wir in diesem Bereich nur Inhouse-Schulungen an. Informieren Sie sich auch über unser Seminar-Programm!
Seminar zum Nachkommen der Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung.
- Alles in einer Location
- Übernachtung: Gerne reservieren wir Ihnen ein Einzelzimmer (unter dem Stichwort „Lasi“) in unserem modernen 3G Hotel.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter
+49 (661) 380 30 80 und info@3g-lasi.de zur Verfügung
Was unsere
Teilnehmer sagen
Ihre Vorteile auf einen Blick
Wir haben viele Unfälle durch unzureichend gesicherte Ladung gesehen und handeln. Wir klären auf, forschen und entwickeln, damit Sie sicher ankommen. In unserem eigenen Tageszentrum mit großem Außengelände bieten wir Schulungen und Seminare mit Live Demonstrationen, Workshops und Messen.
Wir bieten Ladungssicherung aus einer Hand, von der Entwicklung über die Prüfung bis zur Schulung. Denn Unfälle durch unzureichende Ladungssicherung lassen sich vermeiden.
Unsere Seminare - viele Möglichkeiten
vor Ort