Auffrischung der Ladungssicherung
Jährliche Unterweisung zur Lasi-Auffrischung
Im § 22 der Straßenverkehrsordnung ist beschrieben, dass die anerkannten Regeln der Technik zur Ladungssicherung anzuwenden sind. Viele Verlader und verantwortliche Absender sind immer noch der Auffassung, dass die Sicherung der Ladung reine Fahrersache ist. Es steht außer Frage; der Fahrer ist immer mitverantwortlich. Aber eben nur mitverantwortlich. In letzter Zeit werden immer mehr auch die Absender und Verlader mit in die Verantwortung genommen.