Jährliche Unterweisung Gabelstapler (M/W/D)

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen.

Auch in den Bereichen der Flurförderzeuge muss diese jährliche Unterweisung stattfinden. DGUV Vorschrift 1 §4 und Arbeitsschutzgesetz § 12.

Zielgruppe

Teilnehmer die bereits im Besitz eines gültigen Fahrausweises für Gabelstapler sind.

Termine

Termine auf Anfrage

Bildungsziel

Mit der jährlichen Unterweisung soll der Schulungsteilnehmer


  • vorhandene Kenntnisse auffrischen

  • technische Neuerungen kennenlernen

  • zu neuen Vorschriften und Änderungen im rechtlichen Bereich unterwiesen werden.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • Gesetzliche Änderungen
  • Unfallgeschehen
  • Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
  • Arbeitssicherheit
  • Betrieb von Flurförderzeugen
  • Technische Neuerungen