Ausbildung Brücken- und Portalkrane

Ein bestimmungsgemäßer Einsatz von Kranen setzt voraus, dass der Kranführer zuverlässig und sicher die Transportaufgaben durchführt.

Während des Kranbetriebs werden in der Regel unterschiedliche Lasten gehoben und bewegt. Da bei nicht bestimmungsgemäßer Anwendung Gefährdungen von Personen und hohe Sachschäden entstehen können, ist eine gründliche und umfassende Unterweisung von Personen, die mit dem selbstständigen Führen von Kranen beauftragt werden sollen, erforderlich.

Verantwortlich für Auswahl und Unterweisung der Kranführer ist der Unternehmer, der den Kranführer mit dem Führen des Kranes beauftragt.

Zielgruppe

Personen, die zukünftig u. a. Brückenkrane, Portalkrane, Säulenschwenkkrane führen sollen.

Termine

16.09.2025

Bildungsziel

Durch die bestandene Abschlussprüfung wird dem Unternehmer eine entsprechende Ausbildung „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis“ von Kranführern nach DGUV-Grundsatz 309-003 nachgewiesen.

Inhalt

  • Vorschriften zum Betrieb von Kranen (DGUV Vorschrift 52 )
  • Winden, Hub- und Zuggeräte
  • Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
  • Rechtliche Grundlagen
  • Anschlag- und Lastaufnahmemittel
  • Aufgaben und Pflichten des Kranführers
  • Schriftliche Abschlussprüfung
  • Vielfältige praktische Übungen mit der Krananlage
  • Praktische Abschlussprüfung

Sonstiges

Rechtliche Grundlagen

  • DGUV-Grundsatz 309-003
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Geistige und körperliche Eignung

Veranstaltungsort

3G Kompetenzzentrum GmbH
Europäisches Kompetenzzentrum für Ladungssicherung
Werner-von-Siemens-Straße 12-14
D-36041 Fulda
Tel.: +49 (661) 380 308-0

Für Ihre Verpflegung ist bestens gesorgt.

Informieren Sie sich auch über andere Seminare!