Unterweisung von Personen, die an der Beförderung von gefährlichen Gütern Beteiligt sind (1.3 ADR)

Seit der Neufassung der GbV im Jahre 2011 gilt eine grundsätzliche Unterweisungspflicht von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind.

Die Arbeitnehmer müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit nach Kapitel 1.3 ADR / RID unterwiesen werden. Für den Fall, dass eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, darf die Person nur Aufgaben unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen.

Die Aufzeichnungen der Unterweisungen sind vom Arbeitgeber aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Die Aufbewahrungsfrist gilt gemäß § 27 (5) GGVSEB 5 Jahre. Verstöße gegen die v.g. Vorschriften stellen nach § 37 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe g) GGVSEB eine Ordnungswidrigkeit dar.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an alle Hauptbeteiligten in der Transportkette von gefährlichen Gütern. Dazu gehören u.a. die Absender, Beförderer, Verlader, Verpacker und Entlader.

Termine

17.09.2025

Bildungsziel

Die Schulung basiert auf den Vorgaben des Kapitel 1.3 ADR / RID unter Bezug auf zu berücksichtigende weitere Kapitel und Regelwerke, um den Teilnehmern ein breites Basiswissen zum Gefahrgut zu vermitteln.

Inhalt

Neben dem theoretischen Teil finden Demonstrationen zum Gefahrgut statt und es werden praktische Übungen durchgeführt, in denen die Teilnehmer das Erlernte in die Praxis umsetzt können.

Die Themenschwerpunkte sind:

  • Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten, GGVSEB , ADR, GbV
  • Eigenschaften der Gefahren und des Gefahrgutes
  • Verpackungen für gefährliche Güter
  • Gefahrgutbeförderung
  • Bezettelung und Kennzeichnung
  • Transportdokumente
  • Kennzeichnung von Fahrzeugen
  • Beispiele aus der Praxis mit Teilnehmerübungen

Sonstiges

Veranstaltungsort

3G Kompetenzzentrum GmbH
Europäisches Kompetenzzentrum für Ladungssicherung
Werner-von-Siemens-Straße 12-14
D-36041 Fulda

Rundum-Sorglos-Paket

  • Alles in einer Location
  • Übernachtung: Gerne reservieren wir Ihnen ein Einzelzimmer (unter dem Stichwort „Lasi“) in unserem modernen 3G Hotel.

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Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter  +49 (661) 380 30 80 und info@3g-lasi.de zur Verfügung.