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Neue EG Tacho-Verordnung – Unternehmer seit dem 02.03.2016 in der Pflicht – Seminare im 3G

VDO_PP_DTCO_2_2_Front_300_kleinDie neue Tachographenverordnung VO (EU) 165/2014 verpflichtet Unternehmer seit dem 2. März 2016 zu nachweisbaren Fahrerschulungen im korrekten Umgang mit den Fahrtenschreibern – 14 Kontrollgeräte unterschiedlicher Generationen und Hersteller stehen für praktische Übungen bereit

Fulda, 16. März 2016 – Am 25. April bietet das „3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung“ in Kooperation mit SBS Fahrertraining ein Praxis-Seminar für den fehlerfreien Umgang mit Tachografen an. Für praktische Übungen stehen 14 Kontrollgeräte bereit. Diese werden von den Teilnehmern mit speziellen Trainingskarten bedient. Zudem werden die Fahrerpflichten im Umgang mit dem Tachografen, die aktuellen Besonderheiten bei den Lenk- und Ruhezeiten und zukünftige Änderungen an den Geräten erklärt. Für eine nutzen- und praxisorientierte Veranstaltung sorgt der Referent Olaf Horwarth. Der Autor von Fachbüchern zu Lenk- und Ruhezeiten sowie dem digitalen Tachografen ist zugleich zertifizierter Trainer und Berater nach DIN EN ISO/IEC 17024. Außerdem steht am Seminartag der Mitentwickler der Tachodaten-Managementlösung TachoPlus vom Münchner eh-Systemhaus für Gespräche zur Verfügung. Alle Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme gemäß § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Kenntnisbereich 2.1). Neben dem 25. April wird das Seminar auch am 9. und 23. November angeboten. Die Kosten für die Teilnahme liegen bei 170 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Anmeldungen unter www.3g-ladungssicherung.de

Im Laufe des Seminars lernen die Teilnehmer den korrekten Umgang mit den verschiedenen Kontrollgerätekarten und -arten sowie den Mischbetrieb beim Einsatz analoger und digitaler Tachografen. Außerdem werden die aktuellen Vorschriften für manuelle Nachträge sowie der Einsatz von Mietfahrzeugen und die damit verbundenen Unternehmerpflichten behandelt. Die korrekte Landeingabe, der Einsatz der Unternehmerkarte sowie das freiwillige Auslesen der Fahrerkarte mit der Software „TachoPlus“ runden das Programm ab.

Hintergrund der Veranstaltung ist die am 2. März in Kraft getretene Tachographenverordnung 165/2014, mit der die Verantwortung des Unternehmers für das ordnungsgemäße Funktionieren der Fahrtenschreiber ausgeweitet wurde. In Artikel 33 der Verordnung ist jetzt die Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmens festgeschrieben: „Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist.“ An gleicher Stelle fordert der Gesetzgeber von den Unternehmern regelmäßige Kontrollen, dass ihre Fahrer die Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden.

Im Falle von Verstößen gegen die Tachographenverordnung haften Unternehmer uneingeschränkt, falls Schulungen und Unterweisungen der Fahrer nicht nachgewiesen werden können. Dieser Nachweis kann mit einer vom Fahrer unterschriebenen Unterweisungs-Bestätigung erbracht werden, die in die Personalakte übernommen werden sollte. Die Verpflichtung von Unternehmen und Fahrern zur ordnungsgemäßen Benutzung des Kontrollgeräts bestand schon zuvor. Neu ist, dass die Unterweisungspflicht explizit im Gesetzestext formuliert worden ist.

Das im April 2012 eröffnete „3G Europäisches Kompetenzzentrum für Ladungssicherung“ bündelt die Bereiche Innovation, Wissen und Prüfung zur Förderung der Verkehrssicherheit auf allen Ebenen der Wirtschaft unter einem Dach.

Weitere Informationen zum „3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung“ sind im Internet zu finden unter www.3G-Ladungssicherung.de, im Netzwerk für Ladungssicherung www.lasiportal.de und bei den Initiatoren www.marotech.de.

 

Pressekontakte:

3G Kompetenzzentrum KfdM – Kommunikation für den Mittelstand

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D-36041 Fulda

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E-Mail: info@3G-lasi.de

Marcus Walter

Sudetenweg 12

D-85375 Neufahrn

Fon: +49 (0) 8165 999 38 43

E-Mail:  walter@kfdm.eu

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