Die Pflicht und Verantwortung zur Ladungssicherung wirft immer wieder Fragen und Probleme auf.
- Wer ist verantwortlich?
- Wer haftet?
- Kann die Pflicht zur Ladungssicherung vertraglich geregelt oder delegiert werden?
Dies alles sind häufig gestellte Fragen, für deren Beantwortung oft der Einzelfall betrachtet werden muss.
Der Gesetzgeber weist allen, die am Ladevorgang beteiligt sind, also Frachtführer, Fahrzeughalter, Fahrer, Verlader und Lademeister für die Ladungssicherung bestimmte Verantwortlichkeiten zu.
Nach dem HGB ist der Verlader für die beförderungssichere, der Frachtführer und auch der Fahrer für die betriebssichere Verladung verantwortlich. Der Grund resultiert daraus, dass der Frachtführer/Fahrer das Fahrzeug und dessen Fahrverhalten kennen, der Verlader kennt die Ware und kann daher am besten beurteilen, wie die Sendungen gegen Schäden geschützt, gesichert und hinsichtlich des Ladungsschwerpunktes gestapelt werden können.
Um in dem großen Feld der rechtlichen Situation in der Verladung vor möglichen Haftungsrisiken, Falschformulierungen in Dienstleisterverträgen und Organisationsverschulden zu schützen, befasst sich der vierte 3G-Logistiktag mit diesem Thema.
Im Rahmen der Veranstaltung beantwortet Herr Rechtsanwalt Jürgen Scholl auch Fragen aus Ihrem täglichen Verladealltag. Machen Sie hiervon gerne gebrauch und senden Sie uns Ihre Fragenstellungen vorab zu, oder bringen Sie diese am 22.09.2016 mit nach Fulda.