Programm 1. Fachtagung RECHT für die Logistikbranche zur Ladungssicherung
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Donnerstag, 27. Juni 2013, 08:15 — 17:00 Uhr08:15 — 08:45 Uhr Registrierung |
Ort: |
3G Europäisches Kompetenzentrum Ladungssicherung
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Referenten
Jürgen Scholl
[Rechtsanwalt , Dipl. Verwaltungswirt (FH), Stapf & Scholl Rechtsanwälte, Schweinfurt] |
Programm – Fachtagung Recht 27/06/2013
Agenda
Drei Themenbereiche werden im Fokus der 1. Fachtagung Recht am 27. Juni im 3G Kompetenzzentrum Ladungssicherung stehen: Gewinnabschöpfung und Verfallverfahren, Geschäftsführerhaftung und Grobes Organisationsverschulden.
Die 1. Fachtagung Recht für Führungskräfte in Handel, Industrie und Logistik sowie Berater Ladungssicherung steht in der Tradition der Trainer- und Beratertage des “3G”, die bereits als feste Einrichtung der Ladungssicherungsbranche gelten.
Mit dieser Fachtagung werden die Berater für Ladungssicherung in die Lage versetzt, ihren Kunden ausführlich und eingehend die Folgen mangelhafter Ladungssicherung aufzuzeigen und dadurch existenzbedrohende Folgen abzuwenden.
Transportunternehmen, Verlader, Unternehmen und deren Verantwortliche sollten daher diese einmalige Gelegenheit nutzen, gebündelt aus erster Hand fundierte Einblicke in diese speziellen Verfahrensarten zu erhalten und deren Besonderheiten kennenzulernen.
Vortrag “Gewinnabschöpfung und Verfallverfahren”
[POK Robert Koretz, Polizeipräsidium Osthessen]
[Gabriele Dombois, Leiterin Zentrale Bußgeldstelle Hessen beim Regierungspräsidium Kassel]
Polizei und Bußgeldbehörden machen bundesweit aktuell verstärkt Gebrauch von den rechtlichen Instrumentarien „Gewinnabschöpfung und Verfall im Ordnungswidrigkeitenrecht“. Auch im europäischen Ausland wird diese Möglichkeit der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten behördlicherseits bereits genutzt und erhält immer mehr Bedeutung.
Transportunternehmen, Verlader, Unternehmen und deren Verantwortliche sollten daher fundiert Einblick in diese speziellen Verfahrensarten erhalten und deren Besonderheiten kennen.
Welche rechtlichen Unterschiede bestehen zwischen „Gewinnabschöpfung“ (§ 17 [4] OWiG) und „Verfall“ (§ 29a OWiG), und was grenzt diese beiden Verfahrensarten von der herkömmlichen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ab? Ist es rechtlich tragbar, dass für ein- und denselben Verstoß plötzlich ein bis zu 50-facher Betrag der eigentlichen Regelbuße zu zahlen ist? Für welche Verstöße können diese Verfahrensformen Anwendung finden und wann sind sie unzulässig?
Und vor allem ist wichtig zu wissen: Wer ist verantwortlich?
Neben der Beantwortung dieser Fragen wird den Teilnehmern der 1. Fachtagung RECHT im 3G Europäisches Kompetenzzentrum in Fulda durch die Referenten vor Augen geführt, warum beim Verfallverfahren der „Ehrliche“ nicht zwangsläufig der „Dumme“ sein muss. Es wird aufgezeigt, weshalb insbesondere auch ausländische Transportunternehmer bei Verfallverfahren zur Verantwortung gezogen werden können. Getreu dem Grundsatz „Ordnungswidrigkeiten dürfen sich nicht lohnen“, greifen die Verfolgungsbehörden durch „Gewinnabschöpfung und Verfall“ regelnd in den Wettbewerb ein. Bei erheblichen und kontinuierlich wiederkehrenden Verstößen kann es deshalb jedem Spediteur passieren, dass eines Tages die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht und dann das Feld nach hinten aufgerollt wird. Das bedeutet, die Berechnung für die Gewinnabschöpfung erfolgt auch rückwirkend.
Die Teilnehmer werden erfahren, wie ein verantwortungsvoller Spediteur oder Verlader allein durch die Einhaltung der allgemeinen Vorschriften und durch eine ordnungsgemäße Ladungssicherung einer Vermögensabschöpfung sprichwörtlich bereits „einen Strich durch die Rechnung“ machen kann.
Vortrag „Geschäftsführerhaftung, Grobes Organisationsverschulden, Verantwortlichkeiten der Ladungssicherung“
[Rechtsanwalt Jürgen Scholl, Schweinfurt]
Einleitung
- Gesetzliche Grundlagen
- Hintergrund der Regelungen, Schutzzweck
- Betroffene Rechtsgebiete (Strafrecht, Zivilrecht)
Geschäftsführerhaftung
- Begriff des Geschäftsführers
- Regelung im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, insbesondere § 9, § 130 OWiG
- Rechtliche Situation im Strafrecht
- Rechtliche Situation im Zivilrecht , Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleiches
- Beispiele aus der Praxis
Organisationsverschulden
- Verletzung der Aufsichtspflicht im OWi-Bereich, § 130 OWiG, Anforderungen, Voraussetzungen, Beispielsfälle, Rechtsprechung
- Im Strafrecht
- Im Zivilrecht
Verantwortlichkeiten der Ladungssicherung
- Im OWi-Bereich allgemein, § 22 StVO: Anforderungen, Beispielsfälle, Rechtsprechung
- Im Bereich Gefahrgut. Kurzer Vergleich, Ausblick
- Situation im Strafrecht, Zivilrecht
Come Together // Vernetzen Sie sich!
Nutzen Sie die Möglichkeit während des Weiterbildungstages und beim anschließenden Come Together in aktiven Austausch mit Fachkollegen zu treten, Kontakte zu pflegen und Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten.
Auf Wunsch erhalten Sie für Ihren Weiterbildungstag eine Teilnahmebescheinigung.