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Auffrischung Ladungssicherung/Jährliche Unterweisung

Im § 22 der Straßenverkehrsordnung ist beschrieben, dass die anerkannten Regeln der Technik zur Ladungssicherung anzuwenden sind. Viele Verlader und verantwortliche Absender sind immer noch der Auffassung, dass die Sicherung der Ladung reine Fahrersache ist. Es steht außer Frage; der Fahrer ist immer mitverantwortlich. Aber eben nur mitverantwortlich. In letzter Zeit werden immer mehr auch die Absender und Verlader mit in die Verantwortung genommen.

Privat: Digitales Kontrollgerät u. Sozialvorschriften

Praxisseminar speziell für Unternehmer und verantwortliche Personen.

Verschärfte Spielregeln für Verkehrsunternehmen!

Eine erneute Verschärfung der Kontrollen und der Haftung für Verkehrsunternehmen ist durch die ab Januar 2017 gültige Verordnung 403/2016 manifestiert worden. Insbesondere die dort aufgeführten Verstöße gegen die Tachographenverordnung 165/2014, sind als „sehr schwere Verstöße“ anführt: Punkt 8. (mangelhafte oder fehlende Schulung und Anweisung), 17. (fehlender Nachtrag).

Gemäß der neuen Verordnung können 3 „sehr schwere Verstöße“ pro Fahrer pro Jahr (im Durchschnitt) zu einem „schwersten Verstoß“ und somit zum Entzug der Genehmigung führen.

Mit der neuen Tachographenverordnung 165/2014 hat die EU-Kommission die Verantwortung des Unternehmens noch einmal verdeutlicht und ausgeweitet. Im Artikel 33 heißt es nun erstmals in dieser Deutlichkeit:

Güterverkehr Weiterbildung (BKrFQG) LKW (M/W) Module 1-5

Vor dem 10.09.2009 erworbene Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, unterliegen aber der Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung. Letztere muss bis 10.09.2014 absolviert sein (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) und alle 5 Jahre erneuert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls für Neuerwerber/innen der o.g. Führerscheinklassen, die nach dem 01.09.2009 die Fahrerlaubnis erworben haben. Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Std.

– aktuell bieten wir nur Inhouse-Schulungen an –

Privat: Güterverkehr Weiterbildung (BKrFQG) LKW (M/W) Modul 5

Vor dem 10.09.2009 erworbene Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, unterliegen aber der Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung. Letztere muss bis 10.09.2014 absolviert sein (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) und alle 5 Jahre erneuert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls für Neuerwerber/innen der o.g. Führerscheinklassen, die nach dem 01.09.2009 die Fahrerlaubnis erworben haben. Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Std.

Privat: Güterverkehr Weiterbildung (BKrFQG) LKW (M/W) Modul 4

Vor dem 10.09.2009 erworbene Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, unterliegen aber der Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung. Letztere muss bis 10.09.2014 absolviert sein (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) und alle 5 Jahre erneuert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls für Neuerwerber/innen der o.g. Führerscheinklassen, die nach dem 01.09.2009 die Fahrerlaubnis erworben haben. Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Std.

Privat: Güterverkehr Weiterbildung (BKrFQG) LKW (M/W) Modul 3

Vor dem 10.09.2009 erworbene Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, unterliegen aber der Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung. Letztere muss bis 10.09.2014 absolviert sein (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) und alle 5 Jahre erneuert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls für Neuerwerber/innen der o.g. Führerscheinklassen, die nach dem 01.09.2009 die Fahrerlaubnis erworben haben. Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Std.

Privat: Güterverkehr Weiterbildung (BKrFQG) LKW (M/W) Modul 2

Vor dem 10.09.2009 erworbene Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, unterliegen aber der Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung. Letztere muss bis 10.09.2014 absolviert sein (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) und alle 5 Jahre erneuert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls für Neuerwerber/innen der o.g. Führerscheinklassen, die nach dem 01.09.2009 die Fahrerlaubnis erworben haben. Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Std.

Privat: Güterverkehr Weiterbildung (BKrFQG) LKW (M/W) Modul 1

Vor dem 10.09.2009 erworbene Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen C1, C1E, C oder CE fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, unterliegen aber der Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung. Letztere muss bis 10.09.2014 absolviert sein (spätestens 2016 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) und alle 5 Jahre erneuert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls für Neuerwerber/innen der o.g. Führerscheinklassen, die nach dem 01.09.2009 die Fahrerlaubnis erworben haben. Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Std.

Privat: EU-Berufskraftfahrer Personenverkehr-Weiterbildung (BKrFQG) Bus (m/w) Module 1-5

Vor dem 10.09.2008 erworbene Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, unterliegen aber der Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung. Letztere muss bis 10.09.2013 absolviert sein (spätestens 2015 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) und alle 5 Jahre erneuert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls für Neuerwerber/innen der o. a. Führerscheinklassen, die nach dem 10.09.2008 die Fahrerlaubnis erworben haben. Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Std.

Privat: EU-Berufskraftfahrer Personenverkehr-Weiterbildung (BKrFQG) Bus (m/w) Modul 5

Vor dem 10.09.2008 erworbene Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE fallen nicht unter die Nachweispflicht einer Grundqualifikation, unterliegen aber der Pflicht der regelmäßigen Weiterbildung. Letztere muss bis 10.09.2013 absolviert sein (spätestens 2015 bei Angleichung an die Gültigkeit der Fahrerlaubnis) und alle 5 Jahre erneuert werden. Die Pflicht zur Weiterbildung besteht ebenfalls für Neuerwerber/innen der o. a. Führerscheinklassen, die nach dem 10.09.2008 die Fahrerlaubnis erworben haben. Die Weiterbildung umfasst 5 Module a 7 Std.

3G Europäisches Kompetenzzentrum Ladungssicherung  |  3G Kompetenzzentrum GmbH  |  Werner-von-Siemens-Str. 12 - 14 D-36041 Fulda / Germany  |  info@3g-lasi.de  |  Tel: +49 (0)661 380308-0