AGB Seminare
3G Kompetenzzentrum GmbH
Werner-von-Siemens-Str. 12-14
D-36041 Fulda
§ 1 Allgemeines
1. Für alle Rechtsgeschäfte mit 3 G Kompetenzzentrum GmbH Kompetenzzentrum GmbH gelten ausschließlich
die nachstehenden Vertragsbedingungen. Wir widersprechen hiermit ausdrücklich möglichen
Gegenbestätigungen des Käufers oder Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von offenen Seminaren, Inhouse-
Schulungen und Lehrgängen der 3G Kompetenzzentrum GmbH in ihren Geschäftsräumen oder in externen
Veranstaltungsräumen.
3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 3G Kompetenzzentrum GmbH gelten auch für zukünftige
Geschäftsbeziehungen zu demselben Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
4. Die Behandlung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Der Käufer wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 BDSG davon unterrichtet, dass seine personenbezogenen Daten in
maschinenlesbarer Form gespeichert und für den Vertragszweck maschinell verarbeitet werden. Soweit
notwendig, erfolgt eine Weitergabe der Daten an die in die Geschäftsabwicklung eingebunden Firmen.
Dieses gilt auch für Zwecke der Kreditprüfung. Darüber hinaus findet eine Weitergabe an fremde Dritte
nicht statt.
§ 2 Angebot
1. Die Annoncen, Anzeigen und bildlichen Darstellungen von 3G Kompetenzzentrum GmbH sind stets
unverbindlich, stellen nur eine Aufforderung von 3G Kompetenzzentrum GmbH an die möglichen Käufer zur
Abgabe von Angeboten dar und verpflichten 3G Kompetenzzentrum GmbH nicht zur Annahme eines
Auftrags. Sofern 3G Kompetenzzentrum GmbH einen Auftrag schriftlich bestätigt, besteht dann eine
Verpflichtung zur Lieferung. Der Kunde / Auftraggeber ist an seinen Auftrag vier Wochen gebunden.
2. Anmeldungen bitten wir möglichst frühzeitig schriftlich an das 3G Kompetenzzentrum GmbH zu richten. Die
Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von uns schriftlich bestätigt wird.
3. Bei Veranstaltungen mit dem Hinweis „Termin nach Vereinbarung“ erfolgt eine individuelle Terminabsprache
mit den angemeldeten Teilnehmern.
4. Unangemeldetes Erscheinen zu einer Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko.
5. Ein Recht auf Teilnahme an Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. Die
Veranstaltungen können nach Absprache auch an zusätzlichen Terminen stattfinden.
§ 3 Auftragsbestätigungen
Sofern eine Auftragsbestätigung von 3G Kompetenzzentrum GmbH als Annahme des Angebots übersandt
wurde, hat der Auftraggeber diese sofort nach Erhalt auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen, insbesondere auf ihre Art,
Maße, Mengen, Preise und Lieferzeit der Gegenstände sowie Dienstleistungen. Der Inhalt der
Auftragsbestätigung wird für 3G Kompetenzzentrum GmbH und den Kunden verbindlich, wenn der Kunde nicht
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung, eine etwaige
Abweichung von seinem Auftrag bzw. seiner Bestellung geltend macht.
§ 4 Bestätigungsschreiben
Nimmt der Empfänger (Kunde) zumindest ähnlich einem Kaufmann am Geschäftsleben teil und hat ein
Vertragsschluss aus Sicht von 3G Kompetenzzentrum GmbH bereits mündlich stattgefunden, so kommt das
Rechtsgeschäft, bei Schweigen des Empfängers, mit dem Inhalt des kaufmännischen Bestätigungsschreibens
zustande.
§ 5 Seminarinhalt
1. Die Veranstaltung wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
2. 3G Kompetenzzentrum GmbH behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung bzw.
Änderung im Programmablauf vor, soweit dadurch das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert wird.
3. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem
bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht. Bei Inhouse-Schulungen wird der Veranstaltungsort vorher mit
dem Kunden festgelegt.
4. Wenn 3G Kompetenzzentrum GmbH die Veranstaltung aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen,
unvorhersehbaren Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten) absagen muss, wird dem
Teilnehmer die bereits entrichtete Gebühr zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und
Schadenersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Handelns von Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von 3G Kompetenzzentrum GmbH.
§ 6 Absage durch Unternehmer/Teilnehmer
1. Eine Absage des Unternehmers/Teilnehmers für ein angemeldetes Seminar kann nur schriftlich erfolgen.
2. Bei Rücktritt spätestens bis 15 Tage vor Seminarbeginn entstehen dem Unternehmer keine Gebühren, mit
Ausnahme der „Ausbildung zum Trainer- und Berater Ladungssicherung“. Hier entstehen bis 45 Tage vor Ausbil-
dungsbeginn keine Gebühren. Hiernach entstehen bis 28 Tage vor Beginn 50 % der Gebühren. Bei Absage in-
nerhalb 14 Tage gilt die Regelung unter Punkt 3.
3. Bei Absage innerhalb 14 Tage vor Seminarbeginn erhebt das 3G Kompetenzzentrum GmbH 80 % der
Seminargebühren.
4. Eine Verschiebung eines angesetzten Termines auf einen Termin der von beiden Parteien vereinbart
wurde ist möglich.
5. Bei Absagen eines Teilnehmers eines Seminars kann auch eine geeignete Ersatzperson gemeldet
werden.
§ 7 Absage durch 3G Kompetenzzentrum GmbH
1. 3G Kompetenzzentrum GmbH behält sich das Recht vor, Seminare bei Unterschreitung der
Mindestteilnehmerzahl oder bei unvorhergesehener Verhinderung des Referenten abzusagen.
2. Hierfür wird ein neuer Seminartermin bestimmt.
3. Entrichtete Gebühren werden in voller Höhe zurückerstattet oder auf Wunsch des Teilnehmers/Unternehmens
verrechnet.
§ 8 Ausschluss von Teilnehmern
1. Teilnehmer, die den Seminarablauf stören, zur Teilnahme am Seminar aufgrund eigenen Verschuldens nicht
geeignet sind oder das Seminar zur Anwerbung von Personen missbrauchen bzw. Fremdprodukte
verkaufen, können vom Seminarleiter oder der Geschäftsleitung nach vorheriger mündlicher Abmahnung
vom Seminar ausgeschlossen werden.
2. Das Gleiche gilt für Seminarteilnehmer, die gegen Urheberrechte verstoßen. Die Seminargebühren sind in
diesem Fall zu 100 % zu entrichten. Wir weisen im Übrigen ausdrücklich darauf hin, dass der Verrat von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie die Verletzung von Urheberrechten und die unbefugte
Verwertung von Vorlagen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
§ 9 Urheberrechte
1. Die ausgehändigten Teilnehmerunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
2. Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit
ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von 3G Kompetenzzentrum GmbH gestattet.
3. Die Teilnehmer oder Auftraggeber dürfen das von 3G Kompetenzzentrum GmbH zur Verfügung gestellte
Unterrichtsmaterial sowie andere Werke nur zum eigenen Gebrauch verwenden.
4. Vervielfältigungen – auch auszugsweise – oder Veröffentlichungen mittels Druck, Fotokopie, Datenträger, die
Speicherung in einem anderen zugänglichen Benutzungssystem, auf elektronische, mechanische oder
andere Weise sowie die Überlassung an Dritte, der Verkauf oder die auf irgendeine andere Weise ganz oder
teilweise erfolgende Verfügbarmachung irgendwelchen Unterrichtsmaterials oder Werkes ist ohne die
vorherige schriftliche Zustimmung von 3G Kompetenzzentrum GmbH nicht gestattet.
§ 10 Preise
1. Es gelten die in der aktuellen Terminübersicht genannten Preise. Sofern keine anderen Vereinbarungen
getroffen wurden, beinhalten diese die Schulungsunterlagen sowie Speisen und Getränke. Nicht im Preis
enthalten sind Reise- und Übernachtungskosten der Seminarteilnehmer.
2. Dienstleistungen oder Lieferungen, für die nicht feste Preise vereinbart worden sind, erfolgen zu dem am Tag
der Bestellung gültigen Listenpreis oder Stundensatz in der ausgewiesenen Währung.
3. Für Gewerbetreibende und Kaufleute erfolgen unsere Preisangaben immer in Netto ohne Umsatzsteuer, für
Verbraucher sind zusätzlich die Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.
4. Ist der Kunde Kaufmann oder ähnlich einem Kaufmann zu behandeln, richtet sich die Höhe der zu
berechnenden Umsatzsteuer nach verschiedenen Faktoren, wie Identität das Käufers, Beschaffenheit des
gekauften Produkts oder der beauftragten Dienstleistung und nach dem Zielort, an welchen das Produkt
versandt werden oder wo die Dienstleistung erfolgen soll.
§ 11 Zahlungsbedingungen
1. Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung sollte unter Angabe
der Rechnungsnummer, des Veranstaltungstermins und des Veranstaltungsortes erfolgen. Die Rechnung ist
spätestens bis zu Beginn der Veranstaltung zu bezahlen.
2. Die Teilnahmegebühr versteht sich, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, je Teilnehmer und
Veranstaltung. Die Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn sich der
Leistungsort innerhalb Deutschlands befindet. Bei Leistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat der
EU erfolgt die Rechnungsstellung nach EG-Richtlinie 2001/115/EG bzw. nach Art. 226 MwStSystRL. Unsere
Berechnung erfolgt in dem Fall ohne Mehrwertsteuer. Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger
über.
3. Für im Veranstaltungsprogramm ausgewiesene Prüfungen werden, sofern nicht ausdrücklich anders
genannt, separate Prüfungsgebühren von 3G Kompetenzzentrum GmbH oder von externen Prüfern erhoben.
4. Für Dienstleistungen und Seminare ist kein Skontoabzug möglich.
5. Der Käufer kommt spätestens in Verzug mit der Zahlung an 3G Kompetenzzentrum GmbH, wenn er nicht
innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung
leistet. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der
Käufer, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in
Verzug.
6. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen von 3G Kompetenzzentrum GmbH
bestrittenen oder nicht rechtsfähig festgestellten Gegenansprüche ist nicht möglich.
7. 3G Kompetenzzentrum GmbH ist bei Verzug berechtigt, Mahngebühren pauschal in Höhe von € 15,00 je
Mahnung zu berechnen. Werden die Zahlungsfristen überschritten, so werden von 3G Kompetenzzentrum
GmbH Verzugszinsen berechnet. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz, bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für
Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. 3G Kompetenzzentrum GmbH kann aus einem
anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen.
8. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist 3G Kompetenzzentrum GmbH gestattet.
9. 3G Kompetenzzentrum GmbH kann die ihr obliegende Leistung verweigern und zurückhalten, wenn nach
Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird und kann vom Vertrag zurück treten, wenn der Käufer trotz
Aufforderung zur Leistung Zug-um-Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
§ 12 Haftungsbeschränkung
1. Muss eine Veranstaltung aus Gründen welche 3G Kompetenzzentrum GmbH zu vertreten hat (z. B.
Erkrankung des Referenten oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl) ausfallen, werden die Teilnehmer
unverzüglich informiert. In diesem Fall werden nur bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
2. Für Sach- und Vermögensschäden welche 3G Kompetenzzentrum GmbH zu vertreten hat, haftet 3G
Kompetenzzentrum GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit, als 3G
Kompetenzzentrum GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
3. Jeder Teilnehmer ist grundsätzlich für sein Erscheinen am Unterrichtstag bzw. dem Kurstag selbst für sich
und seine Wertgegenstände verantwortlich und haftet im Falle einer Sachbeschädigung.
4. 3G Kompetenzzentrum GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn oder für indirekte Schäden beim
Kunden oder Dritten. Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt 3G Kompetenzzentrum GmbH
keine Haftung und keine Garantie auf deren Funktion oder Tätigkeit und haftet nicht für personenbezogene
Konsequenzen.
§ 13 Erfüllungsort
Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Firmensitz der 3G
Kompetenzzentrum GmbH – Fulda – vereinbart.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz der 3G Kompetenzzentrum GmbH –
Fulda.
3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für
eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen
unwirksam.
Stand: Ausgabe 11.11.2015